Dein Österreichisches Wörterbuch
Mandatsbescheid , der
Bescheid ohne Ermittlungsverfahren
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 26.06.2013
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 3
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Kommentar am 26.06.2013
Der seltsame Begriff
findet sich - ausnahmsweise - nicht in den österr. Rechtvorschriften, sondern stammt aus der Umgangssprache heimischer Juristen.
Da hat eine Behörde also "ein Mandat", Ihnen unter best. Umständen eine Zahlung oder Leistung vorzuschreiben, weil man das als notwendig erachtet, ohne dass zuvor genau ermittelt worden war, ob Sie dies tatsächlich zu leisten hätten. Eine Rechtsbelehrung erhalten Sie allerdings, und so können Sie eine "Vorstellung" - nein, nicht geben, sondern einbringen. Handeln bzw. zahlen müssen Sie jedoch sofort laut Mandatsbescheid, Aufschub gibt's nicht (§57 AVG)
RECHT EINFACH:http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/mandatsbescheid-169.html
RIS – VwGH, GZ 92/11/0066 v. 07.04.1992:http://tinyurl.com/jk6ywwy
Beispiel am 14.03.2017
Tirol. Unser Land, gv.at:http://tinyurl.com/z7t43sm
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